Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsgremium einer Kirchengemeinde.
Er wird für 6 Jahre in sein Amt gewählt.
Bereits mit 14 Jahren dürfen Gemeindeglieder an den Wahlen teilnehmen, wenn sie konfirmiert sind.
Mit 18 Jahren kann man als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden, als Jugendvertreter seit dieser Amtsperiode sogar darunter.
Der Kirchenvorstand trifft sich monatlich, um über Themen wie Gemeindeleben, Personal, Haushalt aber auch Zukunftsfragen und spezielle Aktionen (z.B. Kirchentag) zu beraten. Zudem bildet er verschiedene Ausschüsse, in die bestimmte Bereiche delegiet werden (z.B. Haushaltsausschuss, Personalausschuss…).
Die Kirchenvorstände entsenden Vertreterinnen und Vertreter in die Dekanatssynoden, die mehrere Gemeinden umfassen. Die Dekanatssynoden wählen Mitglieder in die Kirchensynode, die über den Kurs und die Führungsspitze der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau entscheidet.
Sie verabschiedet unter anderem den jährlichen Haushalt und wählt den Kirchenpräsidenten bzw. die Kirchenpräsidentin sowie die Pröpstinnen und Pröpste.
Wenn Sie mehr über die Arbeit des Kirchenvorstandes wissen wollen, wenden Sie sich an den/die Vorsitzende/Vorsitzenden.